Christophe schrieb:Forhorse schrieb:Und da ich umgezogen bin, kann ich diese Ausgaben nicht einmal von den tatsächlichen Ausgaben der Steuern abziehen (ich entferne mich von meiner Arbeit, es ist eine "persönliche Annehmlichkeit", daher das Verbot, diese Ausgaben abzuziehen).
Uh? Ich verstehe nicht ganz warum ... kannst du das näher erläutern?
So ist es, so steht es in der Abgabenordnung.
Nehmen wir an, Sie wohnen 12 km von Ihrem Arbeitsplatz entfernt. Aus steuerlichen Gründen erklären Sie daher 24 km pro Arbeitstag (wenn dies interessanter ist als die Standardminderung, aber das ist ein weiteres Problem).
Jetzt ziehen Sie aus verschiedenen Gründen um (von einem Kind angekommen, brauchen also ein größeres Haus, wollen eine ruhigere Nachbarschaft usw.)
Ihr neues Haus ist jetzt 20 km von Ihrem Arbeitsplatz entfernt. Für Steuern müssen Sie weiterhin 24 km pro Tag und nicht 40 km angeben, da diese Entfernung aus persönlichen Gründen gemacht wird ... es sei denn, Sie können dies nachweisen Innerhalb von 12 km von Ihrem Arbeitsplatz war keine Unterkunft verfügbar, und Sie mussten Ihre alte Unterkunft verlassen, was fast unmöglich ist.
Dies gilt natürlich nur, wenn Sie umziehen und nicht Ihre Arbeit (Versetzung, Standortwechsel usw.)