Eine am Dienstag vom Europäischen Parlament genehmigte Energieeffizienzrichtlinie ** wird verbindliche Energiesparmaßnahmen vorschreiben, einschließlich der Renovierung öffentlicher Gebäude, Energiesparprogramme für öffentliche Dienstleistungen und Energieaudits für alle großen Unternehmen.
Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs von 20% könnte die EU 50 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben eine Frist von 18 Monaten, um sie in nationales Recht umzusetzen.
"Diese wesentliche Gesetzgebung ist nicht nur für die Erreichung der Energieversorgungssicherheit und der klimabezogenen Ziele von entscheidender Bedeutung, sondern wird auch der Wirtschaft wirklich zugute kommen und Arbeitsplätze schaffen. Sie wird die beträchtlichen und wachsenden Kosten unserer Abhängigkeit von Energie entscheidend senken. Energieimporte, nämlich 488 Milliarden Euro im Jahr 2011 oder 3,9% des BIP, was in den von der Krise betroffenen Ländern besonders ausgeprägt ist ", erklärte der Berichterstatter Claude Turmes (Verts / ALE, LU).
Renovierung von öffentlichen Gebäuden
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten 3% der gesamten "beheizten und / oder gekühlten Grundfläche von Gebäuden, die der Zentralverwaltung gehören und von dieser bewohnt werden" (Verwaltungsabteilungen, deren Zuständigkeiten das gesamte Gebiet abdecken) renovieren eines Mitgliedstaats).
Dieses Kriterium gilt für Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m2 und ab Juli 2015 für Gebäude mit einer Fläche von mehr als 250 m2. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch andere Lösungen verwenden, um gleichwertige Energieeinsparungen zu erzielen.
Energiesparpläne für Energiedienstleistungen
Energieunternehmen, die unter die Richtlinie fallen, müssen bis 2020 "kumulative Energieeinsparungen im Endstadium" erzielen. Um jedes Jahr weitere Einsparungen zu erzielen, muss dieses Ziel mindestens 1,5% entsprechen Volumen ihrer jährlichen Energieverkäufe von 2014 bis 2020 und auf der Grundlage der letzten drei Jahre vor Inkrafttreten der Richtlinie berechnet werden.
Der Verkauf von Verkehrsenergie könnte ausgeschlossen werden, und andere Mittel zur Erzielung gleichwertiger Energieeinsparungen werden zugelassen, sofern die Gleichwertigkeit erhalten bleibt.
Energieaudits
Alle großen Unternehmen müssen sich einem Energieaudit unterziehen. Diese Prüfungen sollten innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen und alle vier Jahre von qualifizierten und zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen diese Anforderung nicht erfüllen.
Finanzierungsmechanismen
Besondere Bestimmungen zur Einführung von Finanzierungsmechanismen für Energieeffizienzmaßnahmen werden in die Richtlinie aufgenommen. Die Mitgliedstaaten müssen die Einrichtung dieser Mechanismen erleichtern oder bestehende Mechanismen nutzen.
** Die Richtlinie wurde mit Ja-Stimmen von 632, Gegenstimmen von 25 und Stimmenthaltungen von 19 angenommen.
Quelle: http://www.enerzine.com/15/14412+effica ... enne+.html