Christophe schrieb:40 % statt 50 % also?
Andererseits sprechen sie gut vom 31 und nicht von 12??
http://www.industrie.gouv.fr/energie/de ... t-2005.htm
1) Ein Gesetz kann rückgängig machen, was ein anderes Gesetz getan hat. Da zitieren Sie den alten Text!!!
2) Hier sind einige Informationen zu offiziellen Seiten (Regierung)
Finanzgesetz 2009: Die nächsten Artikel werden für erneuerbare Energien entscheidend sein
Dies gilt insbesondere für Artikel 50 über die Steuergutschrift für Geräte, die wenig Energie verbrauchen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dieses System bis Dezember 2012 zu verlängern und es für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren auf Vermieter auszudehnen, wenn die Unterkunft älter als zwei Jahre ist und nur zur Nutzung als Hauptwohnsitz vermietet wird. Einige Geräte sind jedoch nicht mehr betroffen. Das System sieht daher die Abschaffung der Steuergutschrift für Luft/Luft-Wärmepumpen ab 2009 und eine schrittweise Kürzung für die anderen Wärmepumpen vor: 40 % im Jahr 2009 und 25 % ab 2010. Ebenso wird der Steuergutschriftssatz für die heimische Holzheizung ab 40 auf 2009 % und ab 25 auf 2010 % gesenkt.
Meine Unterstreichung.