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Verpflichtung zur Rücknahme gebrauchter Frittieröle und -fette (HGFU) in Wallonien, Belgien.
Fassung vom April 2007 der MRW – Generaldirektion für natürliche Ressourcen und Umwelt (DGRNE).

Zusammenfassung

1. HINTERGRUND
2. GESETZLICHER REFERENZRAHMEN
2.1. Dekret vom 27. Juni 1996 über Abfälle
2.2. Ausführung von Aufträgen
2.3. Dekret über die Umweltgenehmigung und seine Dekrete
2.4. Verordnung 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03. Oktober 2002
3. KATEGORIEN VON GEBRAUCHTEN FRITTÖLEN UND FETTEN
4. BESTIMMUNGEN, DIE UNMITTELBAR AUF GEBRAUCHTE ÖLE UND FETTE GELTEN
4.1. Umweltgenehmigung
4.2. Abholung/Transport
4.3. Grenzüberschreitende Verbringung von Altölen und -fetten
4.4. Aufbereitung von Altölen und -fetten
5. UMWELTVEREINBARUNG ÜBER DIE AUSFÜHRUNG DER VERPFLICHTUNG VON
RÜCKGEWINNUNG VON SPEISEÖLEN UND FETTEN, DIE ENTSTANDEN WERDEN KÖNNEN
Wird beim Braten von Lebensmitteln verwendet
5.1. Überblick über die Akteurskette und mögliche Ziele
5.2. Allgemeiner Kontext der Umweltkonvention
5.3. Die Umweltkonvention
5.4. VALORFRIT
6. INFORMATION

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