Was tun bei einem Wasserschaden im Haus?

Eine lose Badewannendichtung, ein geplatztes Rohr, ein undichtes Dach ... Mit fast 1,4 Millionen gemeldeten Fällen pro Jahr sind Wasserschäden die häufigste Schadensursache in der Gebäudeversicherung (France Assureurs). Aufgrund der Dringlichkeit der Situation und der Unsicherheiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist die Bearbeitung von Schadensfällen für Versicherungsnehmer oft komplex. Denn auch wenn Ihre Versicherung normalerweise eine spezielle Garantie bietet, müssen Sie dennoch die Feinheiten verstehen, um Ihre Rechte optimal wahrzunehmen. Meldefristen, vorzulegende Unterlagen, Reparaturkostenübernahme... Hier ein praktisches Merkblatt.

Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer

Meldefristen

Bei einem Wasserschaden ist es Ihre Priorität, Ihren Versicherer schnell zu benachrichtigen. Gemäß Artikel L5-113 des Versicherungsgesetzes verfügen Sie hierfür gesetzlich über eine Frist von 2 Werktagen ab dem Auftreten (oder der Entdeckung) des Schadens.

Tatsächlich empfiehlt es sich jedoch, viel schneller zu handeln, idealerweise innerhalb von 24 bis maximal 48 Stunden. Über den rein regulatorischen Aspekt hinaus ist eine schnelle Erklärung ein Zeichen von Treu und Glauben. Erfahrungsgemäß ist ein Versicherter, der seine Anzeige verzögert, mehreren Risiken ausgesetzt:

  • Der Vorwurf mangelnder Sorgfalt bei der Erfüllung der „Informationspflicht“, die Kontaktieren Sie Ihre Hausratversicherung im Zusammenhang mit Katastrophen jeglicher Art (weiterhin Artikel L113-2).
  • Eine Verschlimmerung des Schadens zulassen und einen Teil der Mehrkosten tragen müssen. Denn alles, was aus einer unterlassenen „Erhaltung“ des beschädigten Eigentums resultiert, bleibt in der Verantwortung des Versicherten.
  • Verlust wichtiger Beweismittel zur Objektivierung des Sachverhalts und zur Erleichterung der Begutachtung: Feuchtigkeitsspuren, Materialschäden, Rechnungen für provisorische Reparaturen usw.

Das zu befolgende Verfahren

Konkret heißt das: Sobald der Schaden festgestellt wurde, müssen Sie Ihren Versicherer kontaktieren und ihn über den Schadenseintritt informieren. Die Konditionen sind in Ihrem Vertrag festgelegt: telefonisch, per E-Mail oder per Einschreiben.

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Halten Sie Ihre Vertragsnummer bereit und machen Sie möglichst viele Angaben zu:

  • Das genaue Datum und die Uhrzeit des Vorfalls bzw. seiner Entdeckung.
  • Der genaue Standort: Adresse, Stockwerk, betroffener Raum.
  • Seine Natur und sein vermuteter Ursprung: Leck, Infiltration, Überlauf.
  • Das voraussichtliche Schadensausmaß, wenn möglich mit unterstützenden Fotos.
  • Vorsichtsmaßnahmen wurden bereits getroffen: Wasser abstellen, Aufwischen.

Diese Ersterklärung muss dann innerhalb von 15 Tagen durch Übersendung eines ausführlichen Formulars schriftlich bestätigt werden. In diesem Formular werden die oben genannten Elemente detailliert aufgeführt. Dem Formular müssen entsprechende Belege beigefügt werden: Rechnungen, Fotos, erste Kostenvoranschläge für die Reparatur usw. Kurz gesagt: alle Beweise, die die Realität und das Ausmaß des Schadens belegen können.

Die Nutzung von Fachwissen

Nach dieser doppelten Erklärung legt der Versicherer eine Schadenakte an. Er wird ihm eine Referenznummer und einen persönlichen Manager geben. Je nach Fall kann er dann:

  • Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung und -berechnung: Bei Schadenssummen über 1600 – 1800 Euro (keine gesetzliche Grenze, aber gängige Praxis der Versicherer) ist dies ein fast systematisches Vorgehen. Die Begutachtung erfolgt im Beisein des Versicherten und führt zu einem widersprüchlichen Gutachten, welches als Grundlage für die Entschädigung dient.
  • Fordern Sie zusätzliche Dokumente zur Unterstützung der Akte an: Rechnungen, aktuelle Angebote, verschiedene Belege usw. Jedes Mal muss eine Produktionsfrist (durchschnittlich 15 Tage) eingehalten werden, andernfalls erlischt die Garantie.
  • Führen Sie Trocknungsvorgänge durch oder führen Sie bei Bedarf eine Notfallreinigung oder -desinfektion durch. Die Kosten werden dann im Rahmen der „konservativen Maßnahmen“ übernommen.
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Wichtiger Hinweis: Sie haben jederzeit das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, insbesondere wenn Sie mit den Feststellungen des Sachverständigen des Versicherers nicht einverstanden sind. Ihre Honorare werden zumindest teilweise durch Ihren Vertrag abgedeckt, wenn dieser die „Expertenhonorar“-Garantie enthält.

Was deckt die Wasserschadengarantie ab?

Der Wasserschadenschutz ist eine der Grundlagen der Mehrgefahrenversicherung Wohnen. Der genaue Umfang variiert jedoch erheblich von Vertrag zu Vertrag. Folgendes ist normalerweise darin enthalten:

  • Die Kosten für die Reparatur beschädigter Immobilien: Decken, Wände, Böden, Trennwände, Türen.
  • Die Kosten für den Ersatz beschädigter beweglicher Gegenstände: Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, verschiedene Gegenstände.
  • Die Kosten für die Lecksuche und Reparatur defekter Rohre.
  • Die Kosten für Abbruch, Räumung und Schuttbeseitigung.
  • Die Kosten für die Trocknung und Desinfektion der Räumlichkeiten.
  • Kosten für eine vorübergehende Unterbringung und/oder Mietausfall bei Unbewohnbarkeit der Unterkunft.

Aber Vorsicht, die meisten Verträge enthalten spezifische Einschränkungen für:

  • Langsame und fortschreitende Infiltrationen ohne sichtbare Schäden. Sie sind oft ausgeschlossen oder unterliegen sehr niedrigen Höchstgrenzen (einige Tausend Euro).
  • Die Kosten für die Reparatur der Geräte, die den Schaden verursacht haben (Waschmaschine, Geschirrspüler, Warmwasserbereiter). Sie werden selten abgedeckt, es sei denn, es besteht eine spezielle Option.
  • Schäden an Gebäuden, die nicht umschlossen oder nicht vollständig überdacht sind (Nebengebäude, Anbauten). Ihre Unterstützung ist sehr begrenzt, wenn nicht gar nicht vorhanden.
  • Kosmetische Schäden (Flecken, Lichthöfe, Schimmel), die die Stabilität oder Nutzung der Ware nicht beeinträchtigen. Auch hier ist ihre Erstattung begrenzt.

Informationen zu den für Ihren Vertrag spezifischen Ausschlüssen und Beschränkungen finden Sie im entsprechenden Informationsblatt. Dieser eher technische Anhang fasst die wichtigsten Garantiepunkte zusammen. Und zögern Sie im Zweifelsfall nicht, die Details bei Ihrer Versicherung schriftlich anzufragen.

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Mieter oder Eigentümer: Wer zahlt was?

Bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung ist die Frage der Haftungsverteilung zwischen Vermieter und Mieter eine heikle Angelegenheit. Der im Zivilgesetzbuch (Art. 1732 bis 1735) festgelegte allgemeine Grundsatz lautet wie folgt:

  • Der Eigentümer hat ein großes Interesse daran, die Wände und die Bauarbeiten über eine PNO-Versicherung (Non-Occupying Owner) zu versichern.
  • Der Mieter muss sein persönliches Eigentum über eine MRH-Versicherung (Multi-Risk Home) versichern.

Dieses Prinzip kann jedoch den Umständen entsprechend eingeschränkt werden:

  • Ist der Schaden auf mangelnde Instandhaltung des Gebäudes zurückzuführen (beschädigtes Dach, alte Rohre), haftet der Eigentümer. Ihre Versicherung muss alle Schäden abdecken, auch an Möbeln.
  • Ist der Schaden hingegen auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen (defektes Gerät, fehlende Lüftung), liegt die Haftung bei diesem. Ihre Gebäudeversicherung muss sämtliche Schäden abdecken, auch Sachschäden.
  • Wenn kein Verschulden festgestellt wird, zahlt jede Partei ihren Anteil: der Eigentümer für die Wände, der Mieter für die Möbel über die jeweiligen Versicherungen.

In der Praxis liefern sich die Versicherer oft einen „Expertenkampf“, um die Verantwortlichkeiten der einzelnen Parteien zu bestimmen. Ein echtes Ärgernis für die Versicherten! Daher besteht das Interesse, sich von einem unabhängigen Experten unterstützen zu lassen. Und im Falle eines anhaltenden Streits sollten Sie sich an einen Mediator oder Schlichter wenden, bevor Sie ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren einleiten.

Um viele Probleme zu vermeiden, gibt es nichts Besseres als eine umfassende und angemessene Mehrgefahren-Hausratversicherung mit soliden Garantien, ausreichenden Deckungssummen und begrenzten Ausschlüssen.

Bei Fragen besuchen Sie bitte die forum Haus, Wohnung und Arbeiten

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