Gebäude, die für fünf Jahre leer stehen, werden besteuert

Die Nationalversammlung hat am Mittwoch beschlossen, Gebäude, die seit fünf Jahren im ganzen Land leer stehen, der Wohnungssteuer zu unterwerfen und diese Steuer um 50% zu erhöhen, wenn "die Leerstandsdauer mehr als zehn Jahre beträgt".

Die Abgeordneten, die am Mittwoch die Prüfung des Borloo-Gesetzes über den Wohnungsbau fortsetzten, stimmten mit großer Mehrheit einer Änderung von Yves Simon (ca. UMP) zu, die dieses Gerät vorsieht.
Laut dem Verfasser des angenommenen Änderungsantrags "ist es notwendig, gegen die Leerstelle von Gebäuden vorzugehen, die die Wohnkapazitäten und die Ressourcen der Gemeinden benachteiligt", indem die vom Eigentümer zu zahlende Wohnsteuer wieder eingeführt wird.
"Die Erhöhung um 50% soll übermäßig lange Ferien vermeiden, die sehr oft die Umwelt beeinträchtigen", argumentierte Simon.

(26 / 01 / 2006)
Quelle: Der Expertenmonitor

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