Gebäude, die für fünf Jahre leer stehen, werden besteuert

Die Nationalversammlung hat am Mittwoch beschlossen, Gebäude, die seit fünf Jahren leer stehen, im gesamten Gebiet der Wohnraumsteuer zu unterwerfen und diese Steuer um 50 % zu erhöhen, wenn „die Dauer des Leerstands mehr als zehn Jahre beträgt“.

Die Abgeordneten, die am Mittwoch die Prüfung des Borloo-Gesetzes zum Wohnungsbau fortsetzten, stimmten mit großer Mehrheit einem Änderungsantrag von Yves Simon (app.UMP) zu, der dieses Gerät vorsah.
Laut dem Autor des angenommenen Änderungsantrags „ist es notwendig, den Leerstand von Gebäuden zu bekämpfen, der die Wohnkapazitäten und die Ressourcen der Gemeinden beeinträchtigt“, indem die vom Eigentümer zu zahlende Wohnungssteuer wieder eingeführt wird.
„Mit der Erhöhung um 50 % sollen zu lange Urlaubstage vermieden werden, die sehr oft die Umwelt schädigen“, argumentierte Herr Simon.

(26 / 01 / 2006)
Quelle: The Expert Monitor

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