EnerCh schrieb:Mir entgeht etwas: Sie haben die jüngsten Kraftwerke abgeschaltet, während das Auswahlkriterium lautetDie Agentur hat eingereichte Angebote auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem geforderten Ausgleichspreis und der daraus resultierenden Reduzierung der CO2-Emissionen abgegeben
Normalerweise sollten es die älteren Anlagen sein, die technisch weniger effizient sind, oder? Zumal die Betreiber es logischerweise vorziehen, die alten Anlagen zu entsorgen.
Ja, das mag überraschend erscheinen ... Aber "der geforderte Entschädigungspreis", so dass die angeforderte "Entschädigung" berücksichtigt wird.
Ein Unternehmen, das beschlossen hat, Kohle endgültig zu verlassen (dies ist der Fall bei Vattenfall, von dem 2 brandneue Einheiten aus Moorburg betroffen sind), kann beschließen, seine Hand, seinen Unterarm oder seinen Arm zu schneiden. indem Sie um eine minimale Entschädigung bitten. Das Berühren von 50 Mio. € oder 100 Mio. € ändert sich ohnehin nicht viel, da zwei unwirtschaftliche 800 MW-Einheiten bereits rund 2 Mrd. € an Abschreibungen verloren haben (Größenordnung der Baukosten).