Frage zum Netzwechselrichter

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darwenn
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Frage zum Netzwechselrichter




von darwenn » 17/10/22, 16:03

Hi. Ich habe gerade einen Netzwerk-Wechselrichter gekauft, um meine 800-W-Solarmodule in mein EDF-Netzwerk einzuspeisen. Bisher hatte ich meine Panels an einen 60 A MPPT-Regler angeschlossen, der an eine große Batterie angeschlossen war, an die ich einen 1000 W reinen Sinus-Wechselrichter für den Eigenverbrauch meiner Beleuchtung, meines Fischteiches und meines Kühlschranks angeschlossen hatte. Was gut funktioniert. Aber um den ganzen Tag über wirklich Geld zu sparen, habe ich mich dafür entschieden, meine Produktion direkt in mein Netzwerk einzuspeisen. Also kaufte ich einen 12-V-Netzwerkkonverter mit maximal 1000 W.

Mein Problem ist, dass ich gerne wissen möchte, wie viel Leistung in kw/h ich jeden Tag eingespritzt habe. Weil ich den Netzwerk-Wechselrichter direkt an die Panels anschließen muss, ohne meinen MPPT-Regler zu durchlaufen, der mir die täglich erzeugte Leistung anzeigt. Um zu wissen, wie viel ich im Vergleich zu meiner Produktion verbraucht habe, hatte ich bisher einen WLAN-Verbraucher an den Ausgang meines reinen Sinuswandlers angeschlossen. Anders als bei einem Konverter heißt es jedoch, dass an den Ausgang eines Netzwechselrichters nichts gesteckt werden darf und dieser direkt mit dem Stromnetz verbunden sein muss. Meine Frage ist, könnte ich Ihrer Meinung nach meinen WLAN-Verbraucher daran anschließen, um herauszufinden, wie viele kw/h ich eingespeist habe? Wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit?

Und letzte Frage: Ist es legal, auf diese Weise in mein Heimnetzwerk einzuspeisen, oder muss ich eine Erklärung abgeben?
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phil59
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Re: Frage zum Wechselrichter




von phil59 » 17/10/22, 16:17

Rechtlich, nein.

Illegal, fast.

Ich habe jetzt ein kleines kWp an Modulen und über fünfzehn Monate habe ich „gnädigerweise“ etwa 150 kWh an das Netz zurückgegeben.

Zum Messen habe ich eine Sonoff-Box, das ist ein Zähler, den ich "verkehrt herum" eingesteckt habe, und ich programmiere die Inbetriebnahme auf eine feste Zeit, Sonnenauf- und -untergang, grob gesagt so, wie der Verbrauch, wenn keine Sonne scheint.

Ich habe auch einen alten "blauen Zähler" gekauft, den Sie bei LBC finden können, 10 €, hatte aber noch keine Zeit, ihn zu montieren ... Er wird auf den Kopf gestellt.

Das war's für den Größten, aber hast du einen Hybrid-Wechselrichter genommen, um deine Batterie zu schonen?
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Re: Frage zum Wechselrichter




von darwenn » 17/10/22, 16:28

Danke für Ihre Antwort. Es ist kein Hybrid-Wechselrichter. Ich beabsichtige, das alte System parallel zu halten, das ich zugunsten des Netzwechselrichters einfach abtrennen werde.

Also, wenn ich das richtig verstehe, wenn ich meinen WLAN-Verbraucher rückwärts anschließe, sollte es funktionieren? Dh die männliche Seite an der EDF-Buchse und die weibliche Seite am Ausgang des Netzwechselrichters? Ich habe einen Zweifel.

Zurück zur legalen/illegalen Seite, was sind die Risiken? Weil ich mir vorstelle, dass die Installation von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt werden muss, um eine Produktionserklärung in aller Legalität abzugeben, oder? Es ist 10 Jahre her, dass ich meine Platten konsumiere, ich stelle mir vor, dass es nicht legaler war als das Injizieren.

Er verkauft ähnliche Injektionskits von Firmen im Internet, um seinen eigenen Strom zu produzieren, also nehme ich an, dass sie alle illegal sind?
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darwenn
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Re: Frage zum Wechselrichter




von darwenn » 17/10/22, 16:47

Eine andere Frage. Ich habe gelesen, dass man einen Schutzschalter zwischen Wechselrichter und Steckdose schalten muss. Ein 10A Sicherungsautomat? 16A? Der Eingang des Leistungsschalters wird an den Ausgang des Wechselrichters angeschlossen, nehme ich an.

Der Wechselrichter, den ich genommen habe, wird bei fehlender Spannung im EDF-Netz abgeschaltet.
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darwenn
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Re: Frage zum Wechselrichter




von darwenn » 17/10/22, 17:16

Muss ich meine Installation für Informationen zu énédis auf dieser Website rechtlich anmelden? https://connect-racco.enedis.fr/prac-in ... 5E/accueil ? Wie unten erklärt? Grundsätzlich muss ich ein CACSI machen? Und was passiert als nächstes? Kommt jemand vorbei und schaut sich die Installation an?

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Re: Frage zum Wechselrichter




von phil59 » 17/10/22, 17:40

Quelle nicht verifiziert, aber bei weniger als 3 kWp wäre keine Meldung erforderlich.

Sobald Sie deklarieren, müssen Sie von einem Profi bearbeitet werden.

Ich habe Mikro-Wechselrichter und ich habe einen Leistungsschalter pro Mikro-Wechselrichter eingebaut.

In meinem Fall erlaubt der Sonoff-Zähler eine Verbindung "auf dem Kopf" zu sehen.

Ohne einen Hybrid-Wechselrichter können Sie Ihre Batterie nicht verwenden, oder in einer Baugruppe, die nicht an das Netzwerk angeschlossen ist.
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Re: Frage zum Wechselrichter




von sicetaitsimple » 17/10/22, 17:47

darwenn schrieb:Eine andere Frage. Ich habe gelesen, dass man einen Schutzschalter zwischen Wechselrichter und Steckdose schalten muss. Ein 10A Sicherungsautomat? 16A? Der Eingang des Leistungsschalters wird an den Ausgang des Wechselrichters angeschlossen, nehme ich an.

Über die anfängliche Frage nach der Messung hinaus ist es etwas schwierig, das aktuelle Diagramm und das zukünftige Diagramm der Installation zu verstehen.
Es ist verständlich, dass das aktuelle Diagramm einen Teil des Heimnetzwerks liefert, der vollständig vom Rest getrennt ist (also nicht von Enedis geliefert wird), wenn man liest "Ich hatte meine Panels an einen 60-A-MPPT-Regler angeschlossen, der an eine große Batterie angeschlossen war, an die ich einen 1000-W-Wechselrichter mit reiner Sinuswelle für den persönlichen Verbrauch meiner Beleuchtung, meines Fischteichs und meines Kühlschranks anschloss..
Ist dies der Fall? Wenn tatsächlich keine Verbindung mit dem enedis-Netzwerk möglich ist, war die Installation „legal“ (was nicht unbedingt „konform“ bedeutet).
Und auf dem "Zukunfts"-Diagramm, ist es möglich, ein Diagramm zu haben? Diese „EDF-Sockel“-Geschichten sind wirklich unklar. Ist dies eine dieser Installationen, die einfach an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden?
In jedem Fall besteht bei einer Einspeisung ins Netz, sei es bei der Gesamteinspeisung oder bei der Einspeisung von Überschüssen, zwar eine Deklarationspflicht und eine Pflicht zur Einholung einer Konformitätsbescheinigung.
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Re: Frage zum Wechselrichter




von sicetaitsimple » 17/10/22, 18:46

phil59 schrieb:Quelle nicht verifiziert, aber bei weniger als 3 kWp wäre keine Meldung erforderlich.

Ich halte das für falsch, meines Wissens gibt es keine Schwelle, unterhalb derer man von der Abgabe einer Erklärung befreit wäre.
Wer dagegen nicht spritzen möchte, kann eine CACSI (Eigenverbrauchsvereinbarung ohne Spritze) abschließen, was (wenn ich das richtig verstehe) aus Zertifizierungssicht weniger umständlich ist, die durch ersetzt werden kann eine Erklärung, dass die Installation Komponenten verwendet, die den geltenden Normen entsprechen, vgl. §16 der Vereinbarung:.

Bescheinigung, die dem Vertrag beizufügen ist
1) Dem Vertrag ist eine von CONSUEL gestempelte Konformitätsbescheinigung beigefügt.
Oder:
2) Der Produzent bescheinigt, ein Produktionsgerät eingerichtet zu haben:
 im Werk hergestellt, montiert und getestet und die keine Herstellung fester Stromkreise vor Ort erforderten (Installation von
Leiter und/oder deren Schutz): gemäß Artikel D342-19 des Energiegesetzes nicht
erfordert keine von CONSUEL genehmigte Konformitätsbescheinigung;
 mit eingebauter Entkopplungseinrichtung nach DIN VDE 0126-1-1 /A1 bzw. 0126-1-1:2013-08
(VFR-Version 20194
);
 An einen Stromkreis angeschlossen, der den Sicherheitsanforderungen der geltenden NF C 15-100 entspricht.
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Re: Frage zum Wechselrichter




von phil59 » 17/10/22, 19:00

Zu sehen, wenn nicht über 1.80m.

Die pb ist die Nicht-Injektion, leichter gesagt als eingerichtet, zu geringen Kosten!

Aber bisher kein Problem, bei vielen Anwendern mit etwas Spritze.
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Re: Frage zum Wechselrichter




von darwenn » 17/10/22, 19:08

Das ist alles noch lange nicht klar. Mit EDF-Steckdose meine ich Haushaltssteckdose. In der Tat wird auch meine Batterie abgeklemmt, da sie in dieser neuen Konfiguration nicht verwendet wird. Es wird aber alles zum Eigenverbrauch in mein Hausnetz eingespeist, also kein Weiterverkauf des Überschusses da kein Überschuss oder fachmännische Installation. und da keine fachmännische Installation ist kann also auch von einer Konformitätsbescheinigung durch CONSUEL keine Rede sein, wenn ich die diversen Informationen (ebenso komplex) im Netz gelesen habe. In jedem Fall gäbe es keine Mindestschwelle für eine Deklaration, aber solange die Installation 3 kW nicht überschreitet.

Also, selbst wenn Injektion aber Eigenverbrauch, scheint es möglich, ein CACSI zu unterschreiben. Dies wäre eine Erklärung der Installation, die die Verwendung von Standardausrüstung bescheinigt, jedoch ohne Kontrolle durch Enedis. Nur eine Erklärung, was ... Aber zu bestätigen.

Meine Installation befindet sich auf meinem Garagendach, maximal 2 m.

Ich werde Enedis anrufen, aber ich werde auf Leute stoßen, die es nicht herausfinden können, oder ich werde Widersprüche zwischen jedem Gesprächspartner oder schlechte Informationen haben ...
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