Abgeordnete, die am 17. Juni nicht wiedergewählt werden, erhalten nun eine Entschädigung für fünf Jahre.
Dieses System soll es Abgeordneten ermöglichen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, eine Anstellung zu finden. Der Berichterstatter dieses Textes ist der Abgeordnete von Meurthe-et-Moselle Claude Gaillard
Für die Abgeordneten bleibt es im ersten Halbjahr unverändert. Ab dem 1. Semester erhalten sie 2 % ihrer Grundvergütung (70 Euro brutto), die sich über 5.400,32 Jahre verringert.
Zur Finanzierung dieses Systems zahlen gewählte Amtsträger einen Beitrag in Höhe von 0,5 % ihres Grundgehalts.
Für Abgeordnete, die andere Mandate oder andere Einkünfte haben, zahlt die Versammlung nur die Differenz. Dieses System wurde erstmals im Jahr 1 angewendet.
Haben Sie in den Medien davon gehört?
nicht ich
Quelle hier[URL] http://lorraine-champagne-ardenne.franc ... 355-fr.php
Ich habe auf mehrere Fernsehnachrichten weitergeleitet und nur tf1 hat mir darauf geantwortet.
Ihre Kommentare und Vorschläge haben unsere volle Aufmerksamkeit erhalten.
Wir leiten sie zur Information an die Redaktion von TF1 weiter, die versuchen wird, sie so weit wie möglich zu berücksichtigen.
rezut
Ich habe den Link überprüft, er ist noch gültig (vielleicht nicht mehr lange).