Erfolglos vor Gericht

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Oma21
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Erfolglos vor Gericht




von Oma21 » 09/09/21, 14:56

Guten Tag,
Was ist eine unbegründete Anfrage?
Merci de votre réponse
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GuyGadeboisTheBack
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Re: erfolglos




von GuyGadeboisTheBack » 09/09/21, 15:06

Maitre Alexandre GABARDs Blog

Was ist ein offensichtlich unbegründeter Antrag?
Von alexandre.gabard am Di, 11 - 12:2007

Die Anwendung von Artikel L. 522-3 der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihre Grenzen. Oder wie der summarische Richter einen Antrag bequem ohne Anhörung und ohne kontradiktorische Debatte ablehnen kann ...


Die Überlastung der Gerichte und die Notwendigkeit, sich um ihre Statistiken zu kümmern, führen leider zu einem Comeback der Unzulässigkeit von Anträgen (Siehe dazu einen aktuellen Beitrag unseres Kollegen Frédéric Rollin: http://frederic-rolin.blogspirit.com/ar ... recevabi...).

Ein aktuelles Beispiel für diesen Produktivitätswettlauf findet sich in der offenbar zunehmenden Anwendung des Artikels L. 522-3 der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach:

„Ist das Ersuchen nicht dringlich oder erscheint es angesichts des Ersuchens offensichtlich, dass es nicht in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts fällt, dass es unzulässig oder unbegründet ist, kann der Richter sie durch einen mit Gründen versehenen Beschluss ablehnen, ohne dass die ersten beiden Absätze von Artikel L. 522-1 angewendet werden müssen “.

Wie jede abwertende Regel ist die in diesem Artikel festgelegte Vorrichtung von strenger Auslegung.

Mit anderen Worten, die Möglichkeit des vorläufigen Richters, einen Antrag im Rahmen der vorgenannten Sonderbestimmungen abzulehnen, kann nur dann ausgeübt werden, wenn der Grund in Ermangelung schwerwiegender Mittel liegt, wenn der Antrag offensichtlich unbegründet ist (CE 19. Juli 2002, M. Bidalou, Anforderungsnr. 248796).

Nach der Rechtsprechung des Staatsrates können die Anträge als offensichtlich unbegründet angesehen werden:

- "deren Schriften vage und allgemein abgefasst sind [und die] keinen spezifischen Rechtsbehelf in Anspruch nehmen" (CE 22. März 2007, M. Serge A, Req. N ° 303883; 3. Januar 2007, Req. N ° 300244),

- die "dem Richter des Staatsrates im Eilverfahren keine genauen Angaben zu den fraglichen Dokumenten macht und keine Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung formuliert" (CE 18. August 2005, M. Kodjo A, req. Nr. 284166);

- die nur unwirksame Mittel enthält (CE 14. Oktober 2002, Frau Fatma X, Req.-Nr. 250868);

Es genügt zu sagen, dass die abfällige Anwendung von Artikel L. 522-3 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit dem Grunde nach nur die Hypothese betrifft, bei der die Unbegründetheit des Antrags sicher ist, und dass dieser Mangel offensichtlich nicht sein kann vor der in Artikel L. 522-1 der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehenen Anhörung geregelt.

Anders könnte es nicht sein, da jede der Parteien, beginnend mit der Klägerin, in der mündlichen einstweiligen Anordnung bis zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich neue Klagegründe vorbringen oder neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen wird.

Der summarische Richter des Verwaltungsgerichts Melun hat jedoch soeben einen Antrag auf der Grundlage von Artikel L. 522-3 der Verwaltungsgerichtsordnung ohne Anhörung und ohne kontradiktorisches Verfahren abgelehnt, da keines der Mittel angemessen schien, um im Stand der Ermittlungen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung vom 21. November 2006 (TA 21. August 2007, M. Z, Req.-Nr. 0704017/2) aufkommen lassen.

Der so zurückgewiesene Antrag enthielt jedoch nicht offensichtlich nur unwirksame, vage und ungenaue oder offensichtlich unbegründete Gründe.

Der Beschwerdeführer, der die Aussetzung einer Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt hatte, hatte in der Tat Einwände geltend gemacht, die die Unfähigkeit des Unterzeichners der Entscheidung, die Ausnahme der Rechtswidrigkeit einer ersten stillschweigenden Entscheidung, die Ablehnung des Antrags des Beschwerdeführers auf den Aufenthaltstitel, den Irrtum Tatsachen- und Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung.

Mehrere der vorgebrachten Klagegründe konnten zudem erst nach Prüfung der Stellungnahmen und Unterlagen der Verwaltung zurückgewiesen werden, die in diesem Fall nicht einmal zur Vorlage aufgefordert wurde!

Der Antrag wurde ferner durch eine vorgelegte Sachverhaltsdarstellung und Belege untermauert.

Die Anwendung von Artikel L. 522-3 der Verwaltungsgerichtsordnung erscheint daher im vorliegenden Fall missbräuchlich.

Und der Einsatz dieses Gerätes ist in diesem Fall umso schockierender, als der Richter des Eilverfahrens seine Anordnung nicht einmal anders begründet hat als durch "das Fehlen geeigneter Mittel, um im Stand der Ermittlungen ernsthafte Zweifel zu wecken" zur Rechtmäßigkeit der Entscheidung“.

Im besonderen und abfälligen Rahmen des Artikels L. 522-3 der Verwaltungsgerichtsordnung, der seine Umsetzung durch die Verpflichtung des Richters im Eilverfahren zum Erlass einer "mit Gründen versehenen Anordnung" zu bedingten scheint, scheint die Motivation nicht auf den einfachen Ausdruck eines Fehlens von "Mitteln reduziert werden können, die im Stand der Ermittlungen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung wecken können", was nur im gemeinsamen System summarischen Verfahren mit eine kontradiktorische Untersuchung und eine Anhörung.

Es wird Sache des Staatsrates sein, über die Benutzerfreundlichkeit eines solchen Geräts durch den Verwaltungsrichter zu entscheiden, das zwar eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen ermöglicht, aber ein erhebliches Risiko für das Recht auf Prozessparteien Zugang zu einem Richter und zu einem fairen Verfahren.

Fortsetzung daher.

https://blogavocat.fr/space/alexandre.gabard/contents
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Christophe
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Re: erfolglos




von Christophe » 09/09/21, 16:43

mamie21 schrieb:Guten Tag,
Was ist eine unbegründete Anfrage?
Merci de votre réponse


Äh, wovon redest du?

Nach den Schlaftabletten wollen Sie die Gerechtigkeit angreifen? Umweltverschmutzung-Prävention-Gesundheit / Schlafstörungen-t16932.html

: Schock: : Schock: : Schock:
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Re: erfolglos




von GuyGadeboisTheBack » 09/09/21, 18:42

Christophe schrieb:
mamie21 schrieb:Guten Tag,
Was ist eine unbegründete Anfrage?
Merci de votre réponse


Äh, wovon redest du?

Nach den Schlaftabletten wollen Sie die Gerechtigkeit angreifen? Umweltverschmutzung-Prävention-Gesundheit / Schlafstörungen-t16932.html

: Schock: : Schock: : Schock:

Ich antwortete, war es falsch?
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Re: erfolglos




von Christophe » 10/09/21, 01:07

Wir werden sehen, dass sie und granny21iemesiecle uns platzieren wird!
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Re: erfolglos




von GuyGadeboisTheBack » 10/09/21, 11:51

Guten Tag,
Kennen Sie eine gute Methode gegen Schuppen?
Merci de votre réponse
: Mrgreen:
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Re: erfolglos




von Christophe » 10/09/21, 12:10

Ha bin, dies könnte ihre dritte Nachricht sein ... sie hatte einen Komplizen: fred89-u23720 /
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CharlieG
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Re: Erfolglos vor Gericht




von CharlieG » 10/09/21, 14:07

mamie21 schrieb:Guten Tag,
Was ist eine unbegründete Anfrage?
Merci de votre réponse


Guten Tag,
Ablehnen heißt rechtlich ablehnen. Wenn die Klage einer Person vor Gericht abgelehnt wird, heißt es, dass ihre Forderung abgelehnt wurde. Das Verb debouter wird ausschließlich im Rechtsbereich verwendet. Eine abgewiesene Klage ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der die Forderung des Klägers oder der Kläger zurückgewiesen wird. Ein Gericht kann den Kläger in verschiedenen Verfahrensstadien ablehnen, unabhängig vom Grad der Zuständigkeit (erster oder zweiter Grad). Ein Antrag wird zurückgewiesen, wenn der Richter der Ansicht ist, dass der Antrag nach dem Formblatt zulässig, aber nicht in der Sache begründet ist. Von einem Ablehnungsurteil sprechen wir nur, wenn der Antrag unbegründet ist (von zurückweisen aus anderen nicht unbegründeten Gründen). Der Kläger soll dann den Fall verloren haben.
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Re: Erfolglos vor Gericht




von Makro » 10/09/21, 15:43

Von der Gerechtigkeit abgelehnt zu der Ungerechtigkeit angewidert ist es nicht weit. : Cheesy:
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Das einzige, was sicher in die Zukunft. Es ist, dass es möglicherweise die Chance, dass es unseren Erwartungen entspricht ...

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