Ein Autofahrer wurde wegen „zu niedriger Geschwindigkeit“ mit einer Geldstrafe belegt

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Targol
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Ein Autofahrer wurde wegen „zu niedriger Geschwindigkeit“ mit einer Geldstrafe belegt




von Targol » 26/10/06, 10:58

LES SABLES D'OLONNE (AFP) - Ein Autofahrer wurde in Les Sables d'Olonne wegen „zu niedriger Geschwindigkeit“ (36 km/h) am Strand mit einer Geldstrafe belegt, wo die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt war, was die nachfolgenden Fahrer verärgerte ihn.
Der Mann in den Vierzigern wurde mit einem Fernglas bei 36 km/h kontrolliert, während hinter ihm das Licht der Scheinwerfer zunahm. Er wurde am vergangenen Freitag gegen 16 Uhr wegen „zu geringer Geschwindigkeit“ mit einer Geldstrafe von 00 Euro belegt. Eine Straftat, die im Artikel der Straßenverkehrsordnung R22-413 vorgesehen ist, aber nach Angaben der Polizeistation Sables d'Olonne „äußerst selten“ vorkommt.

„Damit das Bußgeld gültig ist, muss festgestellt werden, dass der Fahrer unter der Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren ist und andere Fahrzeuge behindert hat“, heißt es in derselben Quelle.

Auf den Straßen ist gesetzlich keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben, außer auf Autobahnen, wo die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf der linken Spur 80 km/h beträgt.


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Quelle: Yahoo News
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von Christophe » 26/10/06, 11:40

Äh, ich träume ... 36 von 50 sind Unsinn ... sollten dann auch alle Radfahrer oder Solex-Fahrer mit einer Geldstrafe belegt werden?
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gegyx
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von gegyx » 26/10/06, 15:20

Zumal die Durchschnittsgeschwindigkeit aller ihm folgenden Autofahrer in diesem Moment 36 km/h betrug...
Dass es keine zugelassene Durchschnittsgeschwindigkeitskontrolle gibt.
Ich sehe bei der Jagd vor allem Verzweiflung auf Seiten der Kopfgeldjäger, die an diesem Tag ihre HP-Ziele nicht erreichen können.
Rechtlich hält dies vor Gericht nicht stand. Aber wird die Person für 22 € den ganzen Weg gehen? Das ist das Problem unserer Gesellschaft und des Respekts gegenüber den Bürgern.
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