LES SABLES D'OLONNE (AFP) - Ein Autofahrer wurde in Les Sables d'Olonne wegen „zu niedriger Geschwindigkeit“ (36 km/h) am Strand mit einer Geldstrafe belegt, wo die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt war, was die nachfolgenden Fahrer verärgerte ihn.
Der Mann in den Vierzigern wurde mit einem Fernglas bei 36 km/h kontrolliert, während hinter ihm das Licht der Scheinwerfer zunahm. Er wurde am vergangenen Freitag gegen 16 Uhr wegen „zu geringer Geschwindigkeit“ mit einer Geldstrafe von 00 Euro belegt. Eine Straftat, die im Artikel der Straßenverkehrsordnung R22-413 vorgesehen ist, aber nach Angaben der Polizeistation Sables d'Olonne „äußerst selten“ vorkommt.
„Damit das Bußgeld gültig ist, muss festgestellt werden, dass der Fahrer unter der Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren ist und andere Fahrzeuge behindert hat“, heißt es in derselben Quelle.
Auf den Straßen ist gesetzlich keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben, außer auf Autobahnen, wo die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf der linken Spur 80 km/h beträgt.
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Quelle: Yahoo News