Windkraftanlagen und Farbe

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kaïou
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Windkraftanlagen und Farbe




von kaïou » 24/07/08, 22:39

Die meisten Windkraftanlagen sind weiß oder hell.
Gibt es einen Grund dafür? :?:
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lejustemilieu
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von lejustemilieu » 24/07/08, 23:03

Die Antwort befindet sich am Ende des Textes in Fettdruck :D
Komisch, die Frage.
Anweisung vom 16. November 2000 zur Realisierung der Kennzeichnung von Windkraftanlagen außerhalb von Gebieten, die mit Luftfahrtdienstleistungen belastet sind

NOR: EQUA0001815J

Mit dieser Anweisung soll die Realisierung der Kennzeichnung von Windkraftanlagen und Windparks definiert werden, die ein Hindernis für die Luftfahrt darstellen und deren Kennzeichnung in Anwendung von Artikel R vorgeschrieben ist. 244-1 des Codes des Zivilluftfahrt und Artikel 2 des Dekrets vom 25. Juli 1990 über Anlagen, deren Einrichtung außerhalb von mit Luftfahrtentlastungsmaßnahmen belasteten Außenbereichen genehmigungspflichtig ist.
Die Bestimmungen dieser Anweisung werden im Anhang gemäß dem folgenden Plan dargestellt:
1. Allgemeine Bestimmungen;
2. Konfiguration des Markups;
3. Eigenschaften des Aufschlags;
Anhang I: Farbmetrische Spezifikationen des Markups nach Markierungen;
Anhang II: Korrelation mit internationalen Regulierungstexten.
Gemäß dem Rundschreiben vom 25. Juli 1990 über die Prüfung von Antragsunterlagen für die Genehmigung von Anlagen außerhalb von Gebieten, die mit Erleichterungen für die Luftfahrtfreigabe belastet sind, müssen die Zivilluftfahrtdienste studieren und verschreiben gegebenenfalls die Kennzeichnung von Windkraftanlagen im Rahmen der Ausführung des Dekrets vom 25. Juli 1990 für den Bereich der Zivilluftfahrt.
Die Zivilluftfahrtdienste (Zivilluftfahrtabteilung, Aéroports de Paris, regionale Zivilluftfahrtabteilung von Antilles-Guyane, Zivilluftfahrtabteilungen in Übersee) sind für die Anwendung der Bestimmungen von zuständig diese Anweisung.
Diese Anweisung wird im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht.
Geschehen zu Paris am November 16 2000.

Für den Minister und durch Delegation:
Der Direktor der Flugsicherung,
H.-G. Baudry






ANHANG
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Art des Hindernisses

Eine Windkraftanlage umfasst im Allgemeinen einen Pylon oder einen Lauf, auf dem eine Gondel installiert ist, die die elektrischen Generatoren enthält und die rotierenden Blätter (2 oder 3) trägt. Die Gesamthöhe des zu berücksichtigenden Hindernisses ist die maximale Höhe der Windkraftanlage, dh mit einem Blatt in vertikaler Position über der Gondel.

1.2. Hindernismarkierung

Tagsüber und / oder nachts können Windkraftanlagenmarkierungen erforderlich sein.
Es muss die in Absatz 2 angegebenen Konfigurationen und die Merkmale von Absatz 3 einhalten.
Bei der Untersuchung der Beleuchtung von Windkraftanlagen muss der Schienen-, See- oder Flussverkehr berücksichtigt werden, um Verwirrung zu vermeiden.

2. Konfigurieren Sie das Markup
2.1. Allgemeines

Unabhängig davon, ob der Aufschlag Tag oder Nacht erforderlich ist, muss die Windkraftanlage weiß sein.
Es ist außerdem mit leuchtenden Lichtern und / oder roten Markierungen ausgestattet. Die Konfiguration des Markups hängt von der Verwendung bei Tag oder Nacht, der Art des Lichts und der Höhe der Windkraftanlage ab.
In Abschnitt 2.2 sind die verschiedenen möglichen Konfigurationen von Tag- und Nachtbaken angegeben, die an der Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von höchstens 150 m installiert werden sollen.

2.2. Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von höchstens 150 m
2.2.1. Nur Tageslichtmarkierung

Option 1: rote Markierungen an den Enden der Klingen.
Option 2: Licht mittlerer Intensität mit weißen Blitzen an der Gondel der Windkraftanlage.

2.2.2. Nur Nachtmarkierung

Licht mittlerer Intensität (en) mit weißen oder roten Blitzen auf der Gondel.

2.2.3. Tag und Nacht Aufschlag

Die Tag- und Nachtkennzeichnung muss den Bestimmungen der Absätze 2.2.1 und 2.2.2 entsprechen.

2.3. Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von über 150 m

Die Konfiguration der Beaconing von Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m wird im Rahmen einer Studie festgelegt, die von den zuständigen Gebietsdiensten in Zusammenarbeit mit dem technischen Dienst für die Luftfahrt (1) durchgeführt und von der Flugsicherungsabteilung genehmigt wird.



3. Eigenschaften des Aufschlags
3.1. Markup-Farben für Windkraftanlagen
KLISCHEE



Abbildung 3.1. Beispiel für ein Markup durch Markierungen an einer Windkraftanlage


Die weiße Farbe muss gleichmäßig auf den Lauf und die Blätter der Windkraftanlage aufgetragen werden.
Wenn eine rote Markierung gemäß Absatz 2.2 vorgeschrieben ist, muss sie am Ende der Klingen für eine Länge angebracht werden, die mindestens 1/7 der Länge der Klinge entspricht, jedoch in keinem Fall weniger als 6 Meter.
Die Farben der Marken müssen den Spezifikationen von Anhang 14 der ICAO (2) entsprechen (siehe Anhang I dieser Anleitung). Wenn die Farben Weiß und Rot keinen ausreichenden Kontrast zur Umgebung bilden, muss die Verwendung anderer Farben als Ersatz für die oben genannten Farben Gegenstand einer vom technischen Flugsicherungsdienst validierten Vorstudie sein.
Es ist möglich, das bodennahe Teil des Windkraftanlagengehäuses nicht mit weißen Markierungen zu markieren. Die nicht markierte Höhe muss jedoch auf den niedrigeren der folgenden zwei Werte begrenzt werden: 20 m oder ein Drittel der Höhe des Laufs.

3.2. Hindernislichter
3.2.1. Arten von Bränden

Die Beleuchtungsausrüstung muss vom technischen Flugsicherungsdienst genehmigt werden.
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von kaïou » 24/07/08, 23:18

danke (das ist klar!) ich dachte auch an eine markup geschichte.
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von Christophe » 25/07/08, 12:57

In Deutschland und Belgien gibt es "Toleranzen" auf dem Rohling.

Schäfte von blasser Farbe (rot) und der Boden der Matte in Grün verschlechterten sich im Allgemeinen, um sich besser in die Landschaft einzufügen.
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von kaïou » 25/07/08, 13:06

Ich habe gesehen, dass in lozère an der Stelle von "la boulaine" oberhalb von Mende die Windturbinen nicht weiß, sondern hellgrau sind, aber wenn wir sie aus der Ferne sehen, scheinen sie weiß zu sein. : Mrgreen:
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