tigrou_838 schrieb:Hallo, natürlich hat er es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen getan.
Nun, es war nicht so offensichtlich und ich habe die Informationen nirgends auf der Website gefunden.
Was mich zweifeln ließ, war die Nähe zur Grundstücksgrenze: auf den ersten Blick 2 m oder kaum mehr. Unter diesen Bedingungen werden Fassadenänderungen von Rathäusern oft abgelehnt, gerade um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.