Steuergutschrift: Wärmepumpe und erneuerbare Solarenergie, Holz

Staatliche Beihilfen und öffentliche Subventionen: Steuergutschrift in Frankreich für den Kauf von Geräten, die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen (Solar, Holz, Biomasse), KWK oder Geothermie (Wärmepumpe) erzeugen. Hitze).

a) Wärmepumpen, deren Zweck es ist, die Erzeugung von Wärme.

a) Erdwärmepumpen und Wärmepumpen Luft / Wasser COP> = 3,3 in Übereinstimmung mit den Beschlüssen vom Dezember 12 2005 und 13 2007 November.
b) Wärmepumpen Luft / Luft COP> = 3,3 die im Rahmen der Bestimmungen der Dekrete vom Dezember 12 2005 und 13 2007 November.

b) Erwärmen und / oder Solarwarmwasserbereiter.

Solarbetriebene Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlagen mit Solarkollektoren.

Zustand: Warmwasserbereiter und Solarheizung Solarkollektoren erfüllen die CSTBat Zertifizierung oder Solar Keymark-Zertifizierung oder gleichwertig.

c) Solar-Photovoltaik.

Stromversorgungssysteme aus Solarenergie: Photovoltaik.

Zustand: erfüllen EN 61215
oder NF EN 61646
.

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d) Öfen oder Kaminen oder Holzbiomasse.

Heizungs- oder Warmwasserproduktionsanlagen mit Holz oder anderer Biomasse.

- Öfen: Norm NF EN 13240 oder NF D 35376 oder NF 14785 oder EN 15250
- Geschlossene Feuerstellen, Innenkamineinsätze: Norm NF EN 13229 oder NF D 35376
- Als Heizmethode verwendete Öfen: Norm NF EN 12815 oder NF D 32301

Neu/Gebraucht: Energieeffizienz> = 70% und Kohlenmonoxidkonzentration = <0,6%.

e) Holz oder Biomasse-Kessel.

Kessel, ausgenommen Brennwertkessel oder niedriger Temperatur auf dieser Seite erwähnt und welches thermische Leistung von weniger als 300 kW und umfassend:

- Wirkungsgrad> = 70% für Geräte mit manueller BeladungDIN, EN oder EN 303.5 12809
- Wirkungsgrad> = 75% für Geräte mit automatischer BeladungDIN, EN oder EN 303.5 12809

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Höhe der Steuergutschrift

a) Für all diese Produktionsanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Wärmepumpen, deren wesentlicher Zweck die Erzeugung von Wärme ist, Die Steuergutschrift stieg am 40. Januar 50 von 1% auf 2006%.

b) Für die Ausgaben entstanden sind zwischen Januar 1er 2006 und 31 2009 Dezember Die Steuergutschrift beträgt 50%. Beispielsweise müssen die im Jahr 2007 gezahlten Ausgaben bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2007 angegeben werden. Daher müssen diese Ausgaben im Jahr 2008 angegeben werden.

insbesondere für bestimmte Verbindungen auf Fernwärme und KWK

Die Kosten für die Ausrüstung zu einem Wärmenetz anschließen, wenn das Netz entweder überwiegend durch erneuerbare Energien oder durch ein leistungsfähiges Heizsystem mit der Technik der KWK-Strom versorgt wird.

Für Geräte, die an bestimmte Heizungsnetze angeschlossen sind, beträgt die Steuergutschrift 25%.

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Die Ausgaben müssen zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 bezahlt worden sein. Beispielsweise müssen die im Jahr 2007 gezahlten Ausgaben bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung für 2007 angegeben werden. Daher ist dies im Jahr 2008 erforderlich erklären diese Kosten.

Erfahren Sie mehr über die Steuergutschrift: Steuergutschrift für energiesparende Geräte.

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